Monday, July 1, 2013

Vorsatzhaftung nicht durch vertragliche Verfallklausel ausgeschlossen

Mit Urteil vom 20.06.2013 (Az.: 8 AZR 280/12) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) wohl, dass eine von den Arbeitsparteien im Arbeitsvertrag geregelte Verfallsklausel nur diejenigen Fälle erfassen soll, die nicht bereits gesetzlich geregelt sind, sodass zum Beispiel die Vorsatzhaftung von einer via openPR – Aktuelle Pressemitteilungen des Archivs: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater http://www.openpr.de/news/730461/Vorsatzhaftung-nicht-durch-vertragliche-Verfallklausel-ausgeschlossen.html



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