Können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird oder können diese Aufwendungen entsprechend der jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden? Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 21.11.2013 diese Rechtsfragen dem Großen Senat des BFH zur Entscheidung vorgelegt. Im zu entscheidenden Fall bewohnt ein Steuerpflichtiger ein Einfamilienhaus, in dem sich auch ein – mit einem Schreibtisch, Büroschränken, Regalen sowie einem Computer ausgestattetes – sog. “häusliches” Arbeitszimmer befindet. Von seinem Arbeitszimmer aus verwaltet er 2 in seinem Eigentum stehende vermietete Mehrfamilienhäuser. Die Kosten für das Arbeitszimmer machte der Vermieter bei seinen Einkünften aus der Vermietung der Mehrfamilienhäuser geltend. Das Finanzamt ließ die Kosten nicht zum Abzug zu, da sog. gemischte Aufwendungen für ein häusliches Arbei
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