Das Landgericht Hannover spricht einem Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu. Der Mandant der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte hatte im Dezember 2008 auf Anraten seiner Bank Anteile an dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal im Wert von 10.000 Euro gezeichnet. Vor dem Landgericht Hannover klagte er auf Schadensersatz, da er sich von seiner Bank falsch beraten fühlte. Er führte an, dass er im Anlageberatungsgespräch ausdrücklich betont habe, dass er in eine sichere Kapitalanlage investieren wolle. Daraufhin habe ihm die Bank Anteile am CS Euroreal empfohlen. Über die Risiken eines offenen Immobilienfonds wie die Aussetzung der Anteilsrücknahme oder die Auflösung des Fonds sei er nicht aufgeklärt worden. Auch sei verschwiegen worden, dass der CS Euroreal bereits seit Oktober 2008 die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatte. Das LG Hannover sah darin eine Verletzung der Beratungspflicht der Bank. Da die Rückgabe der Antei
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