http://ift.tt/W5TwBd Verabschiedet sich der Firmeninhaber in den Ruhestand, muss die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Meist bieten sich zwei Optionen: Verkaufen oder vererben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Möchte sich der Chef, also der Firmeninhaber, in absehbarer Zeit zur Ruhe setzen, muss die Frage der Unternehmensnachfolge geregelt werden. Ein komplexer Prozess, der viele – auch rechtliche – Fragen aufwirft. Bei einem Familienbetrieb wird der Nachfolger häufig in der eigenen Verwandtschaft gesucht, weil der Betrieb in vertrauensvolle Hände übergeben werden soll. Dann kann das Unternehmen vererbt werden. Derzeit können Firmenerben dabei noch von erheblichen Steuervergünstigungen profitieren. Allerdings könnte es damit schon in absehbarer Zeit vorbei sein. Derzeit wird diskutiert, ob Firmenerben im Vergleich zu Privaterben zu stark bevo
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