http://ift.tt/19NYqWI Durch den automatischen Informationsaustausch unter den EU-Staaten wird es für Steuerhinterzieher schwieriger, unentdeckt zu bleiben. Zumal auch die Schweiz Kooperationsbereitschaft signalisiert.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Jahrelang schien unversteuertes Geld auf Schwarzgeldkonten zum Beispiel in der Schweiz sicher vor dem Zugriff durch den Fiskus zu sein. Die Gefahr entdeckt zu werden, war nur gering. Das hat sich u.a. durch den Ankauf von Steuer-CDs ohnehin schon drastisch verändert. Auch der Druck auf Banken wächst und diese zeigen sich zunehmend kooperativ in der Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden.
Durch den automatischen Informationsaustausch unter den EU-Staaten wird das Risiko für Steuerhinterzieher entdeckt zu werden, weiter steigen. Auch Nicht-EU-Mitgliedsstaaten haben schon ihre Kooperationsbereitschaft signalisiert. Die Schweiz will im Herbst Verhandlungen mit der EU und den USA über eine Zusammenarbeit aufnehmen.
Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen in Deutschland drastische Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe. Einen Weg in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und die Strafen zu umgehen, ist die Selbstanzeige. Diese muss aber unbedingt rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Steuerhinterziehung entdeckt ist, und sie muss vollständig die hinterzogenen Steuern der vergangenen fünf Jahre offenlegen. Dabei sind verschiedene Fallstricke zu beachten, über die der Laie leicht stolpern kann. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht alleine oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden, da die Selbstanzeige dann schnell fehlschlagen kann. Sicherer ist es, sich an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, der weiß welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und entsprechend strafbefreiend wirken kann.
Da die Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige ab dem kommenden Jahr deutlich verschärft werden, ist es ratsam, die Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr zu stellen. Denn ab 2015 werden nicht nur höhere Strafzuschläge erhoben, sondern es müssen auch die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre offen gelegt werden. Dadurch wird das Risiko der Unvollständigkeit und damit der nicht wirksamen Selbstanzeige deutlich erhöht.
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