Monday, September 29, 2014

Selfmade Capital und New Capital Invest: Lage spitzt sich dramatisch zu

Für die Anleger der Selfmade Capital und New Capital Invest Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar gibt es die ersten Insolvenzanträge. Das geht aus einem Anwaltsschreiben an die Anleger hervor. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest gehören zum Firmenimperium des Malte Hartwieg. Bereits seit einigen Monaten müssen Anleger, die in Fonds der beiden Emissionshäuser investierten, um ihr Geld fürchten. Dieses soll in dubiosen Kanälen versickert sein. Nun hat sich nach einem Bericht des Finanznachrichtendienstes GoMoPa.net die Situation dramatisch zugespitzt. Demnach kann Hartwieg die von ihm beauftrage Kanzlei, die u.a. mit der Suche nach Vermögenswerten betraut war, nicht mehr bezahlen und hat sie gebeten, die Tätigkeiten einzustellen. GoMoPa veröffentlichte auch ein Schreiben der Kanzlei an die Anleger. Darin heißt es u.a., dass für einige Fonds inzwischen Insolvenzanträge gestellt worden seien. Um welche Fonds es sich konkret handelt, bleibt offen. Außerdem wird den Anlegern mitgeteilt, dass es im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch zu Arrestpfändungen gekommen sei. Daher sehe sich Hartwieg nicht mehr in der Lage, die Kosten für Aufklärungsarbeiten weiter zu tragen. Als die Ausschüttungen der betroffenen Fonds ausblieben, wurden die Anleger noch aufgefordert, die Füße still zu halten und keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um den Erhalt der Fonds nicht zu gefährden. In der Zwischenzeit hatte sich Hartwieg von seiner Vertriebsplattform dima24 und dem Emissionshaus Euro Grundinvest getrennt. Den betroffenen Anlegern droht nach diesen jüngsten Entwicklungen der Totalverlust ihres investierten Geldes. Um den Schaden abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kaptalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der sie in dieser unübersichtlichen Situation betraut und möglichst umgehend Schritte einleitet, um das Kapital zu retten. In Betracht kommen zum Beispiel Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung oder Prospektfehlern. Sollten sich die Vorwürfe des Kapitalanalgebetrugs bestätigen, eröffnet dies noch weitere Möglichkeiten. Angesichts der Entwicklung sollten Anleger keine Zeit mehr verlieren und rasch handeln. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/QTwOKT http://ift.tt/1m5kmS0







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