Wednesday, October 1, 2014

Schwarzgeld geerbt – Selbstanzeige kann helfen

Schwarzgeld geerbt – Selbstanzeige kann helfen:

http://ift.tt/1ncRqJp Erben müssen gegenüber dem Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Befindet sich im Nachlass Schwarzgeld, muss dies unverzüglich gemeldet werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Trauerfall gelten die Gedanken erst einmal dem Verstorbenen. Die eigenen Gefühle müssen verarbeitet und sich um einige Angelegenheiten gekümmert werden. Da gilt verständlicherweise auch im Falle einer Erbschaft der erste Gedanke nicht dem Finanzamt. Dennoch muss eine Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden. Dabei kann es Erben ganz unvorbereitet treffen, dass sich im Nachlass des Verstorbenen unversteuertes Schwarzgeld befindet. Ist das der Fall, muss das Finanzamt unverzüglich informiert werden. Bleibt diese Meldung aus, machen sich die Erben der Steuerhinterziehung durch Unterlassung schuldig. Das kann empfindliche Strafen na












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