Die Regeln für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden ab 2015 verschärft. Doch auch schon jetzt muss die Selbstanzeige bestimmte Vorgaben erfüllen kann, damit sie wirkt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass durch eine wirksame Selbstanzeige eine Steuerhinterziehung bis zu einem Betrag von derzeit noch 50.000 Euro straffrei bleiben kann. Im kommenden Jahr sinkt diese Grenze auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen muss in jedem Fall mit einem Strafzuschlag gerechnet werden. Allerdings ist die Selbstanzeige keine Garantie, bei begangener Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Wirkung der Selbstanzeige verpufft und der betroffene Steuersünder strafrechtlich belangt wird. Die Konsequenz können hohe Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen sein. Um dieses Risiko zu vermeiden, können sich reu
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