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Für die Canada Gold Trust Fonds möchte der Treuhänder offenbar eine außerordentliche…
Canada Gold Trust Fonds: Unruhige Zeiten für Anleger
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Die Lage beim Schiffsfonds CFB Nr. 166 Twins 1 ist alles andere als rosig. Selbst eine Insolvenz…
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http://ift.tt/Pc53sN Für die Canada Gold Trust Fonds möchte der Treuhänder offenbar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen. Diese soll u.a. Aufklärung bringen, was mit den Fondsdarlehen geschieht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf die Anleger der Canada Gold Trust Fonds kommen unruhige Zeiten zu. Das Vertrauensverhältnis zwischen Treuhänder und Geschäftsführung scheint zerrüttet zu sein. So betrachte der Treuhand-Geschäftsführer den Investitionsverlauf in Kanada mit sehr großer Sorge, berichtet das „fondstelegramm“.
Zudem sei bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben worden, wie das Online-Portal „GoMoPa“ meldet. Auch von einem möglichen Insolvenzantrag für die Henning Gold Mines Inc. ist die Rede. Um für Klarheit zu sorgen, solle nach dem 28. Februar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden.
Die Henning Gold Mines Inc. (HGM) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Kanada, die in den dortigen Wäldern Gold abbauen will. Seit 2011 wurden vier Canada Gold Trust Fonds aufgelegt, die den Goldabbau finanzieren sollen und dazu Darlehen an HGM-Tochtergesellschaften gewährten. Allerdings blieb der Erfolg bislang aus. Im Juli 2014 stimmten die Anleger zu, die Ansprüche aus den Fonds in Aktien umzuwandeln. Allerdings hatte die kanadische Wertpapieraufsicht schon im Mai 2014 ein Handelsverbot über die HGM-Aktie verhängt, das offenbar nach wie vor nicht aufgehoben ist. Es gibt also reichlich Klärungsbedarf. Die Gesellschafterversammlung soll nun die erhofften Antworten bringen.
Anleger, die auf Grund dieser Entwicklung beunruhigt sind, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie beraten und auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch einer Überprüfung der Emissionsprospekte. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Liegen Prospektfehler vor, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
http://ift.tt/19MkF0T Anleger der MBB Clean Energy Anleihe fischen weiter im Trüben. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen für die Unternehmensanleihe sind offenbar immer noch nicht abgeschlossen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: 2013 hatte die MBB Clean Energy AG ihre mit 6,25 Prozent p.a. verzinste Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) mit einer Laufzeit bis 2019 begeben. Doch schon die im Mai 2014 fällige Zinszahlung floss nicht an die Anleger. Wenig später erklärte das Unternehmen die Globalurkunde der Anleihe für ungültig und kündigte entsprechende Reparaturmaßnahmen an. Doch die sind offensichtlich immer noch nicht abgeschlossen.
Ende November teilte das Unternehmen mit, dass der Reparaturprozess ins Stocken geraten sei. Ursprünglich sollten die Reparaturmaßnahmen zum Jahresende 2014 abgeschlossen sein. Dieser Termin musste erneut verschoben werden. Die Gründe dafür seien aber nicht bei MBB Clean Energy zu suchen. Das Unternehmen wolle aber weiterhin alle Verpflichtungen gegenüber den Investoren erfüllen.
Die Anleger wissen also nach wie vor nicht, wie es mit ihrer Anleihe weitergeht und welche Änderungen ggfs. bei den Anleihebedingungen zu erwarten sind. Da aber auch finanzielle Verluste für die Anleger nicht auszuschließen sind, können sie sich in dieser unbefriedigenden Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie beraten und prüfen, ob ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Zudem stellt sich auch die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zwischen den Anlegern und der MBB Clean Energy AG zu Stande gekommen ist, nachdem die Globalurkunde für unwirksam erklärt wurde. Möglicherweise kann die Beteiligung daher komplett rückabgewickelt werden.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus müssen die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können ausreichen, um dem Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage zu vermitteln. Bei Prospektfehlern kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
http://ift.tt/Pc53sN Für die Canada Gold Trust Fonds möchte der Treuhänder offenbar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen. Diese soll u.a. Aufklärung bringen, was mit den Fondsdarlehen geschieht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf die Anleger der Canada Gold Trust Fonds kommen unruhige Zeiten zu. Das Vertrauensverhältnis zwischen Treuhänder und Geschäftsführung scheint zerrüttet zu sein. So betrachte der Treuhand-Geschäftsführer den Investitionsverlauf in Kanada mit sehr großer Sorge, berichtet das „fondstelegramm“.
Zudem sei bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben worden, wie das Online-Portal „GoMoPa“ meldet. Auch von einem möglichen Insolvenzantrag für die Henning Gold Mines Inc. ist die Rede. Um für Klarheit zu sorgen, solle nach dem 28. Februar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden.
Die Henning Gold Mines Inc. (HGM) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Kanada, die in den dortigen Wäldern Gold abbauen will. Seit 2011 wurden vier Canada Gold Trust Fonds aufgelegt, die den Goldabbau finanzieren sollen und dazu Darlehen an HGM-Tochtergesellschaften gewährten. Allerdings blieb der Erfolg bislang aus. Im Juli 2014 stimmten die Anleger zu, die Ansprüche aus den Fonds in Aktien umzuwandeln. Allerdings hatte die kanadische Wertpapieraufsicht schon im Mai 2014 ein Handelsverbot über die HGM-Aktie verhängt, das offenbar nach wie vor nicht aufgehoben ist. Es gibt also reichlich Klärungsbedarf. Die Gesellschafterversammlung soll nun die erhofften Antworten bringen.
Anleger, die auf Grund dieser Entwicklung beunruhigt sind, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie beraten und auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch einer Überprüfung der Emissionsprospekte. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Liegen Prospektfehler vor, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
http://ift.tt/19MkF0T Anleger der MBB Clean Energy Anleihe fischen weiter im Trüben. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen für die Unternehmensanleihe sind offenbar immer noch nicht abgeschlossen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: 2013 hatte die MBB Clean Energy AG ihre mit 6,25 Prozent p.a. verzinste Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) mit einer Laufzeit bis 2019 begeben. Doch schon die im Mai 2014 fällige Zinszahlung floss nicht an die Anleger. Wenig später erklärte das Unternehmen die Globalurkunde der Anleihe für ungültig und kündigte entsprechende Reparaturmaßnahmen an. Doch die sind offensichtlich immer noch nicht abgeschlossen.
Ende November teilte das Unternehmen mit, dass der Reparaturprozess ins Stocken geraten sei. Ursprünglich sollten die Reparaturmaßnahmen zum Jahresende 2014 abgeschlossen sein. Dieser Termin musste erneut verschoben werden. Die Gründe dafür seien aber nicht bei MBB Clean Energy zu suchen. Das Unternehmen wolle aber weiterhin alle Verpflichtungen gegenüber den Investoren erfüllen.
Die Anleger wissen also nach wie vor nicht, wie es mit ihrer Anleihe weitergeht und welche Änderungen ggfs. bei den Anleihebedingungen zu erwarten sind. Da aber auch finanzielle Verluste für die Anleger nicht auszuschließen sind, können sie sich in dieser unbefriedigenden Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie beraten und prüfen, ob ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Zudem stellt sich auch die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zwischen den Anlegern und der MBB Clean Energy AG zu Stande gekommen ist, nachdem die Globalurkunde für unwirksam erklärt wurde. Möglicherweise kann die Beteiligung daher komplett rückabgewickelt werden.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus müssen die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können ausreichen, um dem Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage zu vermitteln. Bei Prospektfehlern kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
http://ift.tt/Pc53sN Ein Urteil des Landgerichts München kann vielen geschädigten Anlegern geschlossener Fonds neue Hoffnung auf Schadensersatz machen. Bei vielen Fonds könnten Prospektfehler vorliegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Urteil des Landgerichts München könnte positive Auswirkung auf Schadensersatzansprüche etlicher Anleger geschlossener Fonds haben (Az.: 3 O 7105/12). Denn demnach liegt ein Prospektfehler vor, wenn auf das Innenhaftungsrisiko, das sich aus dem GmbH-Gesetz ergibt, nicht hingewiesen wird. Ebenso hätte auch in der Anlageberatung auf dieses Risiko hingewiesen werden müssen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Fondsgesellschaften, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, fordern von den Anlegern häufig bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurück. In der Regel handelt es sich dabei um gewinnunabhängige Ausschüttungen. Allerdings können auch sämtliche Ausschüttungen zurückgefordert werden, wenn die Fondsgesellschaft unterkapitalisiert ist. Dies ergebe sich laut dem Landgericht München aus dem GmbH-Gesetz, das nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch für Kommanditgesellschaften gilt. Viele geschlossene Fonds sind als Kommanditgesellschaften organisiert.
Was sich zunächst wie ein negatives Urteil bezüglich der Rückzahlungspflichten für Anleger anhört, kann sich bei Schadensersatzklagen als Vorteil erweisen. Denn in vielen Emissionsprospekten fehle der Hinweis auf dieses Innenhaftungsrisiko, das sich aus dem GmbH-Gesetz ergibt, so das Handelsblatt.
Prospektfehler können ein Grund für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein. Denn die Verkaufsprospekte müssen den Anleger vollständig und wahrheitsgemäß über ihre Kapitalanlage, ihre Chancen und Risiken, informieren. Darüber hinaus können Ansprüche auf Schadensersatz auch aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Anlageberatungsgespräch müssen auch die Risiken einer Kapitalanlage umfassend dargestellt werden. Dazu können bei geschlossenen Fonds zum Beispiel die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder Wechselkursverluste zählen. Nach dem Urteil des LG München eben auch das Innenhaftungsrisiko aus dem GmbH-Gesetz. Wurden Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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Anleger der MBB Clean Energy Anleihe fischen weiter im Trüben. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen für die Unternehmensanleihe sind offenbar immer noch nicht abgeschlossen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: 2013 hatte die MBB Clean Energy AG ihre mit 6,25 Prozent p.a. verzinste Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) mit einer Laufzeit bis 2019 begeben. Doch schon die im Mai 2014 fällige Zinszahlung floss nicht an die Anleger. Wenig später erklärte das Unternehmen die Globalurkunde der Anleihe für ungültig und kündigte entsprechende Reparaturmaßnahmen an. Doch die sind offensichtlich immer noch nicht abgeschlossen. Ende November teilte das Unternehmen mit, dass der Reparaturprozess ins Stocken geraten sei. Ursprünglich sollten die Reparaturmaßnahmen zum Jahresende 2014 abgeschlossen sein. Dieser Termin musste erneut verschoben werden. Die Gründe dafür seien aber
Für die Canada Gold Trust Fonds möchte der Treuhänder offenbar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen. Diese soll u.a. Aufklärung bringen, was mit den Fondsdarlehen geschieht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf die Anleger der Canada Gold Trust Fonds kommen unruhige Zeiten zu. Das Vertrauensverhältnis zwischen Treuhänder und Geschäftsführung scheint zerrüttet zu sein. So betrachte der Treuhand-Geschäftsführer den Investitionsverlauf in Kanada mit sehr großer Sorge, berichtet das „fondstelegramm“. Zudem sei bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben worden, wie das Online-Portal „GoMoPa“ meldet. Auch von einem möglichen Insolvenzantrag für die Henning Gold Mines Inc. ist die Rede. Um für Klarheit zu sorgen, solle nach dem 28. Februar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden. Die H
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http://ift.tt/19MkF0T Anleger der MBB Clean Energy Anleihe fischen weiter im Trüben. Die angekündigten Reparaturmaßnahmen für die Unternehmensanleihe sind offenbar immer noch nicht abgeschlossen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: 2013 hatte die MBB Clean Energy AG ihre mit 6,25 Prozent p.a. verzinste Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P) mit einer Laufzeit bis 2019 begeben. Doch schon die im Mai 2014 fällige Zinszahlung floss nicht an die Anleger. Wenig später erklärte das Unternehmen die Globalurkunde der Anleihe für ungültig und kündigte entsprechende Reparaturmaßnahmen an. Doch die sind offensichtlich immer noch nicht abgeschlossen.
Ende November teilte das Unternehmen mit, dass der Reparaturprozess ins Stocken geraten sei. Ursprünglich sollten die Reparaturmaßnahmen zum Jahresende 2014 abgeschlossen sein. Dieser Termin musste erneut verschoben werden. Die Gründe dafür seien aber nicht bei MBB Clean Energy zu suchen. Das Unternehmen wolle aber weiterhin alle Verpflichtungen gegenüber den Investoren erfüllen.
Die Anleger wissen also nach wie vor nicht, wie es mit ihrer Anleihe weitergeht und welche Änderungen ggfs. bei den Anleihebedingungen zu erwarten sind. Da aber auch finanzielle Verluste für die Anleger nicht auszuschließen sind, können sie sich in dieser unbefriedigenden Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie beraten und prüfen, ob ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Zudem stellt sich auch die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zwischen den Anlegern und der MBB Clean Energy AG zu Stande gekommen ist, nachdem die Globalurkunde für unwirksam erklärt wurde. Möglicherweise kann die Beteiligung daher komplett rückabgewickelt werden.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus müssen die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können ausreichen, um dem Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage zu vermitteln. Bei Prospektfehlern kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.
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Die Henning Gold Mines Inc. (HGM) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Kanada, die in den dortigen Wäldern Gold abbauen will. Seit 2011 wurden vier Canada Gold Trust Fonds aufgelegt, die den Goldabbau finanzieren sollen und dazu Darlehen an HGM-Tochtergesellschaften gewährten. Allerdings blieb der Erfolg bislang aus. Im Juli 2014 stimmten die Anleger zu, die Ansprüche aus den Fonds in Aktien umzuwandeln. Allerdings hatte die kanadische Wertpapieraufsicht schon im Mai 2014 ein Handelsverbot über die HGM-Aktie verhängt, das offenbar nach wie vor nicht aufgehoben ist. Es gibt also reichlich Klärungsbedarf. Die Gesellschafterversammlung soll nun die erhofften Antworten bringen.
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