Für die Canada Gold Trust Fonds möchte der Treuhänder offenbar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen. Diese soll u.a. Aufklärung bringen, was mit den Fondsdarlehen geschieht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auf die Anleger der Canada Gold Trust Fonds kommen unruhige Zeiten zu. Das Vertrauensverhältnis zwischen Treuhänder und Geschäftsführung scheint zerrüttet zu sein. So betrachte der Treuhand-Geschäftsführer den Investitionsverlauf in Kanada mit sehr großer Sorge, berichtet das „fondstelegramm“. Zudem sei bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Sonderprüfung in Auftrag gegeben worden, wie das Online-Portal „GoMoPa“ meldet. Auch von einem möglichen Insolvenzantrag für die Henning Gold Mines Inc. ist die Rede. Um für Klarheit zu sorgen, solle nach dem 28. Februar eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen werden. Die Henning Gold Mines Inc. (HGM) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Kanada, die in den dortigen Wäldern Gold abbauen will. Seit 2011 wurden vier Canada Gold Trust Fonds aufgelegt, die den Goldabbau finanzieren sollen und dazu Darlehen an HGM-Tochtergesellschaften gewährten. Allerdings blieb der Erfolg bislang aus. Im Juli 2014 stimmten die Anleger zu, die Ansprüche aus den Fonds in Aktien umzuwandeln. Allerdings hatte die kanadische Wertpapieraufsicht schon im Mai 2014 ein Handelsverbot über die HGM-Aktie verhängt, das offenbar nach wie vor nicht aufgehoben ist. Es gibt also reichlich Klärungsbedarf. Die Gesellschafterversammlung soll nun die erhofften Antworten bringen. Anleger, die auf Grund dieser Entwicklung beunruhigt sind, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie beraten und auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch einer Überprüfung der Emissionsprospekte. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Liegen Prospektfehler vor, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/Pc53sN
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