Wednesday, February 25, 2015

Schiffsfonds weiter in der Krise – 19 Insolvenzen seit Jahresende

http://ift.tt/P2cOyx Viele Schiffsfonds-Anleger müssen weiter um ihr Geld bangen. Nach Angaben der Deutschen Fonds Research AG mussten seit Ende 2014 insgesamt 19 Schiffsfonds Insolvenz anmelden.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Handelsschifffahrt befindet sich seit Jahren in einer schweren Krise. Wie die Zahlen der Deutschen Fonds Research AG belegen, hält die Krise weiter an. Demnach haben seit dem 30. Dezember 2014 insgesamt 19 Schiffsfonds Insolvenz angemeldet. Allein 13 davon im neuen Jahr.


Grund für die anhaltende Krise sind die sinkenden Charterraten, die auf ein Überangebot, das in den Boom-Jahren aufgebaut wurde, zurückzuführen sind. Dadurch gerieten in der Folge auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Für die Anleger war das in der Regel mit hohen finanziellen Verlusten verbunden.


Viele von ihnen hatten beim Vertragsabschluss darauf gebaut, dass der Boom in der Branche weiter anhält und sie mit ordentlichen Renditen davon profitieren könnten. Erfahrungsgemäß verlief die Anlageberatung auch entsprechend. Schiffsfonds wurden dabei als sicherer Kapitalanlage mit hohen Renditeaussichten beworben. Die Realität sah dann aber anders aus. Viele Fonds gerieten in die Krise, meldeten zum Teil Insolvenz an und die Anleger verloren ihr eingesetztes Geld.


Allerdings haben die betroffenen Anleger auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Die Grundlage für die Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Wie schon erwähnt wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Die Risiken, denen Schiffsfonds ausgesetzt sind, wurden hingegen verschwiegen. Zu einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung gehört aber auch eine umfassende Risikoaufklärung. Schließlich kann die Beteiligung für die Anleger auch im Totalverlust enden. Dennoch wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Nach einem aktuellen (noch nicht rechtskräftigen) Urteil des Landgerichts München hätten die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz §§ 30,31 aufgeklärt werden müssen. Auch dies ist in der Regel nicht geschehen.


Schadensersatzansprüche können auch geltend gemacht werden, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat.


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