Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 entschieden hat, dass die Erbschaftssteuer z.T. reformiert werden muss, könnten auf Firmenerben hohe Einschnitte zukommen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Dezember 2014 festgestellt, dass die Privilegierung von Firmenerben im Vergleich zu Privaterben in Teilen verfassungswidrig ist. Bis Mitte 2016 muss die Bundesregierung nachbessern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble stellte jetzt erste mögliche Eckpunkte der Erbschaftssteuerreform vor. Ein Kernpunkt, der auf viel Kritik stößt, ist dabei, dass ab einer Erbschaft oder Schenkung von 20 Millionen Euro auch das Privatvermögen eines Betriebserben bis zur Hälfte zur Begleichung der Steuerschuld herangezogen werden soll. Wollen die betroffenen Unternehmen dennoch von den Steuervergünstigungen profitieren, müssen sie durch eine Bedürfnisprüf
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