Hanse Capital hat den Doppelhüllen-Produkten- und Chemikalientanker MT HC Elida offenbar verkauft. Anleger konnten sich seit 2005 an dem Schiffsfonds beteiligen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Hanse Capital hat den Doppelhüllentanker MT HC Elida offenbar verkauft. Das meldet u.a. „Fonds professionell“ online. Anleger konnten sich seit 2005 an der Einschiffsgesellschaft beteiligen. Bereits seit geraumer Zeit hatte es zwischen Geschäftsführung, Reeder und Beirat Streitigkeiten über das Management des Tankers gegeben. Nun wurden offenbar Tatsachen geschaffen. Anleger, die mit dieser Entwicklung unzufrieden sind und eventuell finanzielle Verluste befürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen wurden erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich handelt es sich aber in der Regel um unternehmerische Beteiligungen, die zwar Renditechancen bieten aber eben auch Risiken bergen, die für die Anleger bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können. Seit einigen Jahren befindet sich die Handelsschifffahrt auf Grund von Überkapazitäten in einer schweren Krise, die auch immer mehr Schiffsfonds in Mitleidenschaft zog. Etliche Fondsgesellschaften gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten inzwischen zum Teil auch Insolvenz anmelden. Anleger verloren dabei viel Geld. Dennoch wurden die Risiken in der Anlageberatung erfahrungsgemäß häufig verschwiegen. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. Bei solch einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Nach einem aktuellen (noch nicht rechtskräftigen) Urteil des Landgerichts München hätten die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz aufgeklärt werden müssen. Auch das ist erfahrungsgemäß in der Regel nicht geschehen. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, begründet das ebenfalls den Schadensersatzanspruch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/T1WaQs
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