Sunday, March 1, 2015

Steuerhinterziehung: Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen

Steuerhinterziehung: Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen:

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist ein komplexes Thema. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Dann droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Trotz der erhöhten Anforderungen, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten sind, kann die Selbstanzeige immer noch die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit bedeuten und vor einer weiteren Strafverfolgung und Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen. Allerdings ist die Selbstanzeige ein komplexes Thema mit einigen Fallstricken. Dabei können schon kleine Fehler zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Typische Fehlerquellen sind zum Beispiel, dass die Selbstanzeige an die falsche Adresse geschickt wird. Der Empfänger der Selbstanzeige ist nicht etwa die Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern das zuständige Finanzamt. Natürlich muss eine Selbstanzeige v












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