Die Luft für Steuerhinterzieher wird immer dünner. Ehemalige Steueroasen trocknen auch. Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kann die Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zuletzt gerieten wieder Großbanken ins Visier der Steuerfahnder. Die Ermittlungen dürften jedem klar machen, dass unversteuertes Schwarzgeld auf Konten im Ausland ein Spiel mit dem Feuer ist. Denn auch die Kooperationsbereitschaft der Staaten untereinander steigt weiter. So dürfte es letztlich nur eine Frage der Zeit sein, wann ein Schwarzgeld-Konto auffliegt. Den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit kann nach wie vor die Selbstanzeige ebnen. Zwar wurden zum Jahresbeginn die Regeln für die Selbstanzeige verschärft – möglich ist sie aber immer noch. Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein, d.h. sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Dabei kann es schnell zu Fehlern kommen, die dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt. Deshalb sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sein wirken kann. Komplett straffrei bleibt die Selbstanzeige aber nur, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern nicht höher als 25.000 Euro ist. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Werden die hinterzogenen Steuern innerhalb einer gesetzten Frist zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag bezahlt, ist die Angelegenheit erledigt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch. Wer bereits eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung abgegeben hat und diese fehlgeschlagen ist, sollte sich umgehend an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Denn auch die fehlgeschlagene Selbstanzeige wirkt sich zumindest noch strafmildernd aus und eine effektive Verteidigung kann zu einem geringeren Strafmaß führen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19NYqWI
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