Wednesday, August 28, 2013

 Klage gegen fehlerhafte Aufsichtsratsbeschlüsse möglich - Gesellschaftsrecht

Fehlerhafte Beschlüsse des Aufsichtsrats müssen nicht immer hingenommen werden. Die Erhebung einer Klage kommt trotz fehlender gesetzlicher Vorschriften in Betracht.GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch wenn der Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan der Aktiengesellschaft die Überwachung der Geschäfte des Vorstandes vornimmt und die Gesellschaft g...







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