http://bit.ly/Tz1fWB Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen, wenn im Rahmen der Anlageberatung fehlerhafte Prospekte verwendet wurden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://bit.ly/OdH3Uf führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 23.07.2013 (Az. 34 U 53/10) einem Anleger des Medienfonds „VIP 4“ wegen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatz zugesprochen. Bei der Vermittlung des streitgegenständlichen Fonds wurde eine Bank beratend tätig. Da während der Anlageberatung ein fehlerhafter Prospekt verwendet wurde, soll keine objektgerechte Beratung stattgefunden haben. Die Informationen des Fondsprospektes sollen nicht ausreichend über die möglichen Risiken der Anlage aufgeklärt haben. Weiterhin sei die prognostizierte Fondsentwicklung im Prospekt falsch dargestellt worden. Unabhängi
http://bit.ly/19aFPGi
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