Ein kürzlich von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer vor dem Landgericht München II erstrittenes Urteil (Az.: 10 O 3207/13; noch nicht rechtskräftig) macht Anlegern von Clerical Medical Hoffnung. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://ift.tt/OdH3Uf führen aus: Das Landgericht (LG) München II verurteilte die Clerical Medical Investment Group Ltd. zur Erfüllung des im Versicherungsschein vorgesehenen Auszahlungsplan. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Kläger bei der Beklagten zwei Lebensversicherungen abgeschlossen, die jeweils eine regelmäßige Auszahlung versprachen. Mit den Auszahlungen der ersten Lebensversicherung beabsichtigte der Kläger die Einzahlungen in die zweite Versicherung abzudecken, so sah es auch der zu den Versicherungen gehörende Auszahlungsplan vor. Die Auszahlungen der zweiten Versicherung sollten als Rente für den Kläger dienen. Mit der Klage vor dem LG München II begeh
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