http://ift.tt/OZROZ5 Die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids muss nicht notwendigerweise einen Hinweis auf die Möglichkeit des Einspruchs per E-Mail enthalten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, …
Fehlender Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail in Rechtsbehelfsbelehrung – Steuerrecht
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