Monday, June 30, 2014

Future Business (FuBus): für Genussrechte-Inhaber sieht es schlecht aus


http://ift.tt/1nb35Ji Nach der Insolvenz der Future Business KG aA (FuBus) sind die Anlege nach wie vor im Ungewissen, ob sie von ihrem Geld etwas wiedersehen. Genussrechte-Zeichner sollten Schadensersatzansprüche prüfen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ursprünglich war die Gläubigerversammlung der zur Infinus-Gruppe zählenden Future Business KG aA (FuBus) für den 30. Juni 2014 vorgesehen. Auf Grund der etlichen „kleinen“ Gläubigerversammlungen für die Anleger der Orderschuldverschreibungen, die seit dem 17.Juni laufen, wurde der Termin allerdings auf den 25. November 2014 verschoben. Die Zeichner der Genussrechte sollten die Zeit nicht ungenutzt verstreichen lassen. Denn sie haben im Insolvenzverfahren ohnehin nur sehr geringe Aussichten, dass ihre Forderungen befriedigt werden. Denn Genussrechte sind grundsätzlich nachrangig, das heißt,



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