http://ift.tt/19NYqWI Bei einer Erbschaft können böse Überraschungen drohen. Und zwar dann, wenn sich unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass befindet. Erben müssen aufpassen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei einem Trauerfall und einer damit verbundenen Erbschaft ist der Gedanke an Steuerhinterziehung zunächst ganz weit weg. Doch Erben können sich strafbar machen, wenn der Erblasser auch unversteuertes Schwarzgeld hinterlassen hat. Geben die Erben dies nicht gegenüber den zuständigen Finanzbehörden an, machen sie sich der Steuerhinterziehung strafbar. Erben sollten daher genau hinschauen, wenn sich im Nachlass auch Konten in der Schweiz, Liechtenstein. Luxemburg oder anderen Steueroasen auftauchen. Ohne es zu wissen, haben sie möglicherweise unversteuertes Schwarzgeld geerbt. Dann sollten sie sich dringend an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt
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