Wednesday, October 1, 2014

MIFA stellt Insolvenzantrag

Der Fahrradhersteller MIFA hat am 29. September Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das teilte das Unternehmen mit. Der Einstieg eines indischen Investors ist gescheitert. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Einstieg eines indischen Großinvestors bei der angeschlagenen Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (MIFA) ist überraschend gescheitert. Wie das Unternehmen mitteilte, wurde darauf hin beim zuständigen Amtsgericht Halle ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das operative Geschäft laufe unterdessen weiter. Stimmt das Gericht dem Antrag zu, bleibt der Vorstand im Amt und stellt gemeinsam mit einem Sachwalter einen Sanierungsplan auf. Für die Zeichner der Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1X25B5 / WKN A1X25B), die MIFA erst 2013 emittiert hatte, kommt dieser Schritt sicher überraschend. Allerdings wäre der Einstieg des indischen Investors auch mit einem Sanierungskonzept verbunden gewesen, das massive Einschnitte für die Anleihe-Zeichner bedeutet hätte. Ob nun die nachhaltige Rettung des traditionsreichen Unternehmens gelingt, ist allerdings auch ungewiss. Betroffene Anleger können sich in dieser schwierigen Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die Anleger im Insolvenzverfahren begleiten aber auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn wie schon vor einigen Wochen bekannt wurde, gab es erhebliche Probleme bei den Bilanzen des Unternehmens. Die Zahlen für 2013 wurden inzwischen vorgelegt. Demnach ist 2013 ein Verlust von rund 13 Millionen aufgelaufen. Auch die Staatsanwaltschaft hat in der Zwischenzeit Ermittlungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten aufgenommen. In dem Zusammenhang wird offenbar auch geprüft, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt. Da die Bilanzen erst jetzt korrigiert wurden, ist es durchaus möglich, dass auch die Angaben im Verkaufsprospekt der erst 2013 emittierten Anleihe falsch waren. Bei falschen, irreführenden oder unvollständigen Angaben im Verkaufsprospekt kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Dann würde die Kapitalanlage komplett rückabgewickelt. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/19MkF0T







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