Erben müssen gegenüber dem Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Befindet sich im Nachlass Schwarzgeld, muss dies unverzüglich gemeldet werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Trauerfall gelten die Gedanken erst einmal dem Verstorbenen. Die eigenen Gefühle müssen verarbeitet und sich um einige Angelegenheiten gekümmert werden. Da gilt verständlicherweise auch im Falle einer Erbschaft der erste Gedanke nicht dem Finanzamt. Dennoch muss eine Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden. Dabei kann es Erben ganz unvorbereitet treffen, dass sich im Nachlass des Verstorbenen unversteuertes Schwarzgeld befindet. Ist das der Fall, muss das Finanzamt unverzüglich informiert werden. Bleibt diese Meldung aus, machen sich die Erben der Steuerhinterziehung durch Unterlassung schuldig. Das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft ist verpflichtet, das Schwarzgeld nachträglich zu versteuern. Dafür werden alle relevanten Unterlagen benötigt, um so die Steuererklärung des Erblassers nachträglich zu korrigieren. Allerdings ist das in vielen Fällen einfacher gesagt als getan. Daher können sich betroffene Erben an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die die Angelegenheit mit dem Finanzamt regeln. Sollten Erben bislang unversteuertes Schwarzgeld dem Finanzamt verschwiegen haben, haben sie sich bereits strafbar gemacht. Um in die Steuerlegalität zurückzukehren, haben sie die Möglichkeit eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Diese muss allerdings gestellt werden, bevor die zuständigen Behörden Ermittlungen aufgenommen haben und sie muss vor allem auch vollständig sein, damit das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid ausstellen kann. Schon bei kleinen Fehlern in der Selbstanzeige kann sie fehlschlagen und es können empfindliche Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe drohen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Formulare gestellt werden, sondern nur mit Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern. Sie können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige alle Vorgaben erfüllt. Da ab 2015 die Regeln für die Selbstanzeige deutlich verschärft werden, u.a. werden die Strafzuschläge erhöht, sollten betroffene Erben nach Möglichkeit noch in diesem Jahr handeln. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1ncRqJp
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