http://ift.tt/Pc53sN Ein Urteil des Landgerichts München kann vielen geschädigten Anlegern geschlossener Fonds neue Hoffnung auf Schadensersatz machen. Bei vielen Fonds könnten Prospektfehler vorliegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Urteil des Landgerichts München könnte positive Auswirkung auf Schadensersatzansprüche etlicher Anleger geschlossener Fonds haben (Az.: 3 O 7105/12). Denn demnach liegt ein Prospektfehler vor, wenn auf das Innenhaftungsrisiko, das sich aus dem GmbH-Gesetz ergibt, nicht hingewiesen wird. Ebenso hätte auch in der Anlageberatung auf dieses Risiko hingewiesen werden müssen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Fondsgesellschaften, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, fordern von den Anlegern häufig bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurück. In der Regel handelt es sich dabei um gewinnunabhängige Ausschüttungen. Allerdings können auch sämtliche Ausschüttungen zurückgefordert werden, wenn die Fondsgesellschaft unterkapitalisiert ist. Dies ergebe sich laut dem Landgericht München aus dem GmbH-Gesetz, das nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch für Kommanditgesellschaften gilt. Viele geschlossene Fonds sind als Kommanditgesellschaften organisiert.
Was sich zunächst wie ein negatives Urteil bezüglich der Rückzahlungspflichten für Anleger anhört, kann sich bei Schadensersatzklagen als Vorteil erweisen. Denn in vielen Emissionsprospekten fehle der Hinweis auf dieses Innenhaftungsrisiko, das sich aus dem GmbH-Gesetz ergibt, so das Handelsblatt.
Prospektfehler können ein Grund für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein. Denn die Verkaufsprospekte müssen den Anleger vollständig und wahrheitsgemäß über ihre Kapitalanlage, ihre Chancen und Risiken, informieren. Darüber hinaus können Ansprüche auf Schadensersatz auch aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Anlageberatungsgespräch müssen auch die Risiken einer Kapitalanlage umfassend dargestellt werden. Dazu können bei geschlossenen Fonds zum Beispiel die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder Wechselkursverluste zählen. Nach dem Urteil des LG München eben auch das Innenhaftungsrisiko aus dem GmbH-Gesetz. Wurden Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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