Neue Hoffnung für Anleger der insolventen Accessio AG (früher Driver & Bengsch): Das OLG München verurteilte die DAB-Bank jetzt zur Zahlung von Schadensersatz. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München sah es als erwiesen an, dass die Münchener Direktbank DAB mit dem Finanzdienstleister Accessio AG zusammengearbeitet hat. Sie hat nicht nur Konten und Depots zur Verfügung gestellt, über die die Wertpapiergeschäfte abgewickelt wurden, sondern war nach Auffassung des OLG auch über die Falschberatung der Anleger im Bilde. Schon am 19. März 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass eine Schadensersatzpflicht der DAB-Bank zumindest nicht auszuschließen sei (Az.: XI ZR 431/11). Denn auch wenn es zwischen der Bank und den Anlegern keinen Beratungsvertrag gegeben habe und die Bank auch nicht zur Überprüfung verpflichtet gewesen sei, könnte s
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