http://bit.ly/QlBwfm Es ist unzulässig, Molkereiprodukte mit irreleitenden Orts- oder Herkunftsangaben im Namen zu vermarkten, denn dies würde bei Verbrauchern zu Fehlvorstellungen führen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://bit.ly/OdH3Uf führen aus: Dies habe das Oberlandesgericht Stuttgart kürzlich entschieden (Az.: 2 U 157/12). Obgleich die Milch dort überhaupt nicht verarbeitet wurde, soll eine Molkerei den Namen einer Region für die Vermarktung ihrer Milchprodukte verwendet haben. Das Gericht war der Auffassung, dass durch dieses Handeln eine Irreführung der Verbraucher gefördert werde, weil sich diese aufgrund der Bezeichnung eine falsche Vorstellung über die Herkunft der Milch gemacht haben. Tauche der Name einer speziellen Region auf einem Nahrungsmittel auf, werde gerade bei landwirtschaftlichen Produkten davon ausgegangen, d
http://bit.ly/14UoXRc
via Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart - Rechtsanwalt Anwalt http://bit.ly/15Sc4a0
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