Monday, September 2, 2013

Konkurrenzschutzklauseln im gewerblichen Mietrecht – gewerbliches Mietrecht

Konkurrenzschutzklauseln im gewerblichen Mietrecht – gewerbliches Mietrecht:

http://www.grprainer.com/Gewerbliches-Mietrecht.html Bei der Vereinbarung einer Konkurrenzschutzklausel kann es unter Umständen erforderlich sein, diejenigen Leistungen, für die dem Mieter Konkurrenzschutz gewährt werden soll, konkret zu benennen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 11.01.2012 (Az.: XII ZR 40/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung bei einer mietvertraglich vereinbarten Konkurrenzschutzklausel Stellung genommen. Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem in einem Mietobjekt, einem Ärztehaus, eine Praxis für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten betrieben wurde. Dem Mieter, der ein „Optik- und Hörgerätegeschäft“ betreibt, wurde Konkurrenzschutz in der Form gewährt, dass kein weiteres Optik- und Hörgerätefachgeschäft in dem Mietobjekt












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