Friday, April 25, 2014

Altschulden könnten GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds angelastet werden


http://ift.tt/Pc53sN Für eine Darlehensschuld der Gesellschaft, die bereits vor ihrem Eintritt begründet worden war, bejahte der Bundesgerichthof erst kürzlich die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://ift.tt/OdH3Uf führen aus: Prinzipiell solle sich die Haftung nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten, so der BGH (Urteil vom 17.04.2012 II ZR95/10). Aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründende Einigung könnten sich jedoch Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben. Zweck der GbR war der Bau von Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts und deren anschließende Verwaltung. Die Gründungsgesellschafter hatten zur Finanzierung ein Darlehen aufgenommen und in dem der f



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