http://ift.tt/19NYqWI Um eine Strafverfolgung abzuwenden, hat der Gesetzgeber bei Steuerhinterziehung das Mittel der strafbefreienden Selbstanzeige geschaffen. Diese wirkt nur, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach § 371 Abgabenordnung kann durch eine Selbstanzeige bei Steuerdelikten die Strafverfolgung abgewendet werden. Diese im deutschen Recht einmalige Regelung, greift aber nur dann, wenn die Selbstanzeige auch alle Vorgaben erfüllt. Fehler bei der Selbstanzeige können dazu führen, dass sie ihre strafbefreiende Wirkung verfehlt. Der Gesetzgeber verlangt, dass bei der Selbstanzeige alle begangenen Steuerdelikte offengelegt und die falschen oder bislang fehlenden Angaben entsprechend korrigiert werden. Diese Angaben müssen so detailliert sein, dass die Steuerbehörde einen neuen Steuerbescheid erstellen kann. Die
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