Sunday, March 1, 2015

Nordcapital Schiffsportfolio 4 – Möglichkeiten der Anleger

Der Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio konnte die prognostizierten Erwartungen nicht erfüllen. Enttäuschte Anleger können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Nordcapital legte den Dachfonds im Jahr 2008 auf. Investiert wurde vornehmlich in Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds über den Zweitmarkt. Zwischenzeitlich war die Gesellschaft nach Angaben von Nordcapital an mehr als 200 Schiffen beteiligt. So sollte das Risiko möglichst breit gestreut werden und die Anleger hohe Renditen erwarten. Prognostiziert waren ab 2009 Renditen von 6,5 Prozent p.a. und ein Gesamtmittelrückfluss für die Anleger in Höhe von 165 Prozent. Diese Erwartungen konnte der Fonds jedoch nicht erfüllen. Die nach wie vor anhaltende Krise der Handelsschifffahrt bekam auch der Fonds zu spüren und die Anleger mussten zumindest teilweise auf ihre Ausschüttungen verzichten. Enttäuschte Anleger müssen sich mit dieser unbefriedigenden Entwicklung allerdings nicht abfinden. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zumal sich 2008, als der Fonds aufgelegt wurde, langsam ein Ende der Boom-Jahre der Handelsschifffahrt abzeichnete. Aufgebaute Überkapazitäten führten zu sinkenden Charterraten und viele Schiffsfonds gerieten in der Folge in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Anleger verloren dabei viel Geld bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Doch trotz dieses Totalverlustrisikos wurden die Anleger erfahrungsgemäß häufig nicht über die Risiken aufgeklärt. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die z.B. in ihre Altersvorsorge investieren wollten. In Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Die vermittelnden Banken hätten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann das ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1tNwIAM







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