http://ift.tt/Zf6c7l Verweigert ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung, weil er seine Entlohnung für nicht angemessen hält, so kann dies eine Kündigung rechtfertigen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://ift.tt/OdH3Uf führen aus: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein bestätigte mit seinem Urteil (Az.: 5 Sa 111/13) die rechtmäßige Kündigung eines Arbeitnehmers im Falle beständiger Arbeitsverweigerung. Ein bestehender Irrtum bezüglich eines ihm zustehenden Verweigerungsrechts wird dem Arbeitnehmer angerechnet. Im zugrundeliegenden Fall arbeitete der Kläger beim Beklagten als Bodenleger. Zwischen den Parteien war vereinbart, dass der Kläger abhängig von der jeweiligen Tätigkeit entweder einen Akkordsatz oder einen Stundenlohn erhalte. Während eines Auftrags, für den Akkordarbeit vorgesehen war, errechnete sich der Arbeitnehmer einen Stundelohn
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