http://ift.tt/Zf6c7l Die Kündigung einer Schwangeren kann nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellen und einen Anspruch auf Entschädigung nach sich ziehen. GRP …
Kündigung trotz Schwangerschaft begründet Entschädigungsanspruch – Arbeitsrecht
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