http://ift.tt/11KkvUI Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erstmals allgemeine Leitlinien zur angemessenen Dauer eines Verfahrens vor dem Finanzgericht formuliert. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://ift.tt/OdH3Uf führen aus: Der BFH entschied mit Urteil vom 07.11.2013 (Az.: X K 13/12), dass bei der Beurteilung der Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens vor dem Finanzgericht stets der Anspruch auf zügige Erledigung des Rechtsstreits mit dem Anspruch auf möglichst hohe inhaltliche Richtigkeit und Qualität gerichtlicher Entscheidungen sowie der Anspruch auf den gesetzlichen Richter und dessen Unabhängigkeit zu berücksichtigen seien. Damit steht dem Ausgangsgericht grundsätzlich ein erheblicher Spielraum für die Verfahrensgestaltung zu. Allerdings sei dieser nicht einschränkungslos, denn dem Gericht soll an einem schnellen Verfahren gelegen sein. In dem vorliegenden Rechtsst
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