http://ift.tt/QsRS9T Aufgrund irreführender Angaben im Prospekt wurde die Debi Select Verwaltungs-GmbH durch das Landgericht Landshut zur Rückabwicklung einer Beteiligung sowieso zu Schadensersatzleistungen an den Anleger verurteilt. (Az.: 23 O 1513/12). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart http://ift.tt/OdH3Uf führen aus: Das Landgericht Landshut bestätigt mit diesem Urteil, dass Anlageberater im Rahmen von vorvertraglichen Verhandlungen für die Vollständigkeit der Prospekte, auf die die Vertragsentscheidung gestützt werden soll, haften. Der Prospekt – inklusive seiner Nachträge – dient dem Anleger dazu, ihn über sämtliche Umstände die seine Anlage betreffen, zu informieren. Sollte dieser mangelhaft sein, können dem Anleger, der sich auf diesen Prospekt verlassen hat, daher Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Prospektv
http://ift.tt/1hGj4dR
via Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart - Rechtsanwalt Anwalt http://ift.tt/1eE0dN3
via RSSMix.com Mix ID 3598442 http://ift.tt/1dHI0yS
No comments:
Post a Comment