http://ift.tt/12AIJk2 Das Sanierungskonzept ist offenbar fehlgeschlagen. Das Vermögen des Schiffsgesellschaft HCI MS Sabrina wurde vom Amtsgericht Meppen unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az. 9 IN 92/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die nach wie vor andauernde Krise der Schifffahrt machte auch vor dem HCI-Schiffsfonds MS Sabrina nicht Halt. In dem Bemühen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu beheben, wurde bereits im Jahr 2012 ein Sanierungskonzept aufgelegt. Allerdings brachten die Gesellschafter offenbar nicht genug Kapital auf, um es umzusetzen. Auch ein weiterer Versuch ein Jahr später war nun nicht vom Erfolg gekrönt. Im Fall der Insolvenz droht den Anlegern jetzt der Totalverlust ihres investierten Geldes. Allerdings können sich die betroffenen Anleger auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rech
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