http://ift.tt/11t7Cwr Anlegern des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ drohen hohe Verluste. Ein Ausweg kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr Schein als Sein: Für die Anleger entpuppte sich die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 als Fehlschlag. Obwohl das Bürogebäude in London ein imposantes und gut ausgelastetes Gebäude ist, geriet der Fonds zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Letztlich musste die Zwangsverwaltung angeordnet werden und den rund 9000 Anlegern droht nun der Totalverlust ihres investierten Geldes. Allerdings können sie auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Denn schon im Anlageberatungsgespräch hätten sie auf die zahlreichen Risiken, die mit der Beteiligung an diesem Fonds zusammenhä
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