Wednesday, February 26, 2014

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http://ift.tt/1002DPm Die Nutzung einer Domain, welche einen ähnlich geschriebenen Namen wie eine bereits registrierte Domain hat, verstößt nicht zwingend gegen geltendes Wettbewerbsrecht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, …











„Tippfehler-Domains“ sind laut BGH zulässig – Medienrecht















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