http://ift.tt/11X5UmX Wird ein Franchisenehmer nicht darüber aufgeklärt, dass Umsatzerwartungen lediglich auf Schätzungen beruhen, so stehen ihm Schadensersatzansprüche hinsichtlich der nicht erreichten Umsatzzahlen zu. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://ift.tt/OdH3Uf führen aus: Das Landgericht (LG) Hamburg stellte mit Urteil vom 17.01.2014 fest (Az.: 332 O 249/12) klar, dass aus dem Vorlegen unrichtiger oder bloß geschätzter Umsatzprognosen eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Franchisegebers resultiere, welche Schadensersatzansprüche nach sich ziehe. Ein Franchisenehmer hatte vor dem LG Hamburg geklagt, nachdem die erzielten Umsätze weit hinter den prognostizierten zurückblieben. Während der Vertragsverhandlungen habe der beklagte Franchisegeber den Kläger nicht darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Umsatzzahlen nur auf Schätzungen beruhten. Das LG fol
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